
FAQ Wiener Städtische 24
Sie haben Fragen zu unseren Kfz-Produkten mit Online-Abschlussmöglichkeit? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.
Allgemeine Fragen
Wo finde ich alle Informationen zum Produkt?
In der Produktempfehlung unter Leistungsübersicht finden Sie alle detaillierten Informationen zum Produkt. Außerdem steht Ihnen das Produktinformationsblatt (IPID) vor dem Abschluss zum Herunterladen bereit.
Was ist das Produktinformationsblatt (IPID)?
Beim IPID handelt es sich um eine standardisierte Kurzinformationen zum Produkt, eine Art „Beipackzettel zum Versicherungsprodukt“. Diese enthalten Informationen zu folgenden Bereichen: Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wo bin ich versichert? Welche Verpflichtungen habe ich? Wann und wie zahle ich? Wann beginnt und endet die Deckung? Wie kann ich den Vertrag kündigen? Dabei handelt es sich nur um die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag (= Online-Formular), in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
Vor dem Abschluss des Versicherungsproduktes müssen diese heruntergeladen werden. Sie haben das Recht, vom Versicherer auf Ihr Verlangen unentgeltlich eine Papierfassung zu erhalten.
Einen Überblick über alle Produktinformationen finden Sie in unserem Downloadcenter.
Wer ist Versicherer?
Versicherer ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG, Vienna Insurance Group, 1010 Wien, Schottenring 30, Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien. Alle Details siehe Impressum.
Welche Fahrzeugarten kann ich versichern?
Sie können auf wienerstaedtische-24.at Ihren Pkw, Kombi bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bzw. Ihren Klein-LKW bis 1,5 Tonnen Nutzlast bzw. 3,5 Tonnen Gesamtgewicht versichern.
Bitte beachten Sie dabei auch die Verwendungsbestimmung. Die Verwendungsbestimmung ist der Zweck, zu dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Diese ist in Ihrer Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Was ist die Verwendungsbestimmung eines Fahrzeuges?
Die Verwendungsbestimmung ist der Zweck, zu dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Diese ist in Ihrer Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Welche Fahrzeuge mit welchen Verwendungsbestimmungen können versichert werden?
Es können nur Fahrzeuge versichert werden, bei denen im Zulassungsschein "zu keiner besonderen Verwendung bestimmt" oder "zur Verwendung für den Werksverkehr bestimmt" steht. "Zu keiner besonderen Verwendung bestimmt" sind z.B. alle privat genutzten Fahrzeuge. In den Bereich "Zur Verwendung für den Werksverkehr bestimmt" fallen z.B. Fahrzeuge, die zum Transport von Gütern verwendet werden, die sich im Eigentum des Fahrzeugbesitzers befinden.
Welche Fahrzeuge mit welchen Verwendungsbestimmungen können nicht versichert werden?
Alle von "zu keiner besonderen Verwendung bestimmt" und "zur Verwendung für den Werksverkehr bestimmt" abweichenden Verwendungsbestimmungen gemäß Zulassungsschein können nicht versichert werden. Das kann z.B. die gewerbliche Güterbeförderung (das ist der Transport von Waren, die sich nicht im Eigentum des Zulassungsbesitzers befinden) oder das Taxigewerbe sein.
Wie kann ich meine Versicherung bezahlen?
Da es sich bei der Kfz-Versicherung um ein Produkt mit laufender Prämienzahlung handelt, steht Ihnen zur Bezahlung die SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Dazu benötigen wir im Abschlussprozess Ihren IBAN und die Erteilung eines SEPA-Mandats.
Ab wann beginnt mein Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem von Ihnen am Antrag angegebenen Versicherungsbeginn bzw. mit Zulassung des Fahrzeugs in einer unserer Zulassungsstellen und dem Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung.
Wie funktioniert die Fahrzeugzulassung?
Wenn Sie bei der Wiener Städtische-24 zu den günstigen Online-Prämien abschließen erfolgt die Fahrzeugzulassung nach dem Selbermacher-Prinzip. Alle Informationen zur Kfz-Zulassung und welche Unterlagen Sie dafür benötigen und wo Sie diese durchführen können, finden Sie im Bereich Kfz-Zulassung.
Was ist der Sofortschutz – vorläufige Deckung?
Die vorläufige Deckung beginnt mit Ausstellung einer Versicherungsbestätigung gemäß § 20 KHVG 1994, jedoch nicht vor dem im Antrag angegebenen Versicherungsbeginn. Die vorläufige Deckung endet mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages oder der Ablehnung des Antrages. Die Sofortschutzsumme entspricht der beantragten Versicherungssumme. Ausnahme vom Sofortschutz: Für Kaskoversicherungen über EUR 250.000,– Listenpreis besteht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages (das ist der Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung des Versicherers) kein Versicherungsschutz.
Zulassung des Fahrzeugs
Wie funktioniert die Fahrzeugzulassung?
Wenn Sie bei der Wiener Städtische-24 zu den günstigen Online-Prämien abschließen erfolgt die Fahrzeugzulassung nach dem Selbermacher-Prinzip. Alle Informationen zur Kfz-Zulassung und welche Unterlagen Sie dafür benötigen und wo Sie diese durchführen können, finden Sie im Bereich Kfz-Zulassung.
Woher bekomme ich die Versicherungsbestätigung zur Anmeldung meines Fahrzeuges?
Nach dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie auch die Versicherungsbestätigung per E-Mail zugesendet. Diese nehmen Sie bitte bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit in die Zulassungsstelle. Ohne dieser Bestätigung kann keine Zulassung vorgenommen werden.
Online-Abschluss
Wie funktioniert der Online-Abschluss?
Unser Online-Abschluss funktioniert in folgenden Schritten: Information über den Vertreiber, Objektiver Bedarf, Auswahl, Empfehlung und Abschluss. Nach der erfolgreichen Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse gelangen Sie direkt in den Abschlussprozess. Nach Eingabe einiger Daten und nach dem Herunterladen der Produktinformationen und der Versicherungsbedingungen erhalten Sie das Beratungsprotokoll per E-Mail. Mit anschließendem Klick auf "Jetzt verbindlich beantragen" wird Ihnen nach erfolgreicher Bezahlung Ihr Versicherungsantrag per E-Mail übermittelt. Sie erhalten auch die Versicherungsbestätigung, mit der Sie die behördliche Anmeldung Ihres Fahrzeugs bei der nächsten Zulassungsstelle vornehmen können.
Welche Produkte kann ich online versichern?
Derzeit können Sie eine Kfz-Versicherung, bestehend aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und/oder Kfz-Insassenunfallversicherung online beantragen.
Wie kann ich online sichergehen, das richtige Produkt zu erhalten?
Damit unsere Empfehlung Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht, stellen wir Ihnen vor einem Online-Abschluss einige Fragen. Damit stellen wir sicher, dass wir Ihnen das richtige Produkt empfehlen.
Kann ich die Versicherungsbedingungen vor der Beantragung einsehen?
Ja, Sie können in die geltenden „Allgemeine Informationen und Versicherungsbedingungen“ einsehen und müssen diese vor Abschluss herunterladen und aktiv bestätigen. Nach dem Abschluss bekommen Sie die Bedingungen zusätzlich per E-Mail zugestellt.
Wie erhalte ich meinen Versicherungsvertrag (Polizze)?
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns unverzüglich ein E-Mail mit der Bestätigung des Zugangs Ihres Antrages. Mit Zugang dieses E-Mails ist der Versicherungsantrag bei uns eingelangt und wird geprüft. Außerdem werden Ihnen die dem Versicherungsantrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, die Allgemeinen Informationen und die Versicherungsbestätigung, die Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges benötigen, übermittelt und zum Download bereitgestellt. Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung des Versicherers zustande. Die Polizze erhalten Sie ausschließlich in Papierform per Post. Wenn Sie bereits in unserem Kundenportal „losleben“ registriert sind, dann erhalten Sie Ihren Versicherungsvertrag digital zugestellt.
Was bedeutet das "Selbermacher-Prinzip" im Rahmen der Wiener Städtischen-24?
Im Rahmen der Wiener Städtischen-24 gilt das Selbermacher-Prinzip: vom Online-Abschluss bis zur Zulassung erledigen Sie die Formalitäten schnell & unkompliziert selbst. Das ermöglicht uns Ihnen günstige Prämien und ein Höchstmaß an Schnelligkeit anzubieten.
Sollten Sie lieber persönliche Beratung und zusätzliches Service (z.B. Erledigung der Zulassungsformalitäten) bevorzugen, dann bieten wir Ihnen an, sich auf www.wienerstaedtische.at ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Meine Daten
Sind meine Daten sicher?
Ja. Ihre Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung geschützt und übertragen. Alle Datenschutzinformationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Wie werden persönliche Daten behandelt?
Persönliche Daten werden gemäß dem aktuell gültigen Datenschutzgesetz behandelt. Ihre eingegebenen Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung geschützt. Es werden keine Daten an Dritte übermittelt. Weitere Informationen zum Thema Datensicherheit entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung oder wenden Sie sich an kundenservice@wienerstaedtische.at. Je nach Versicherungsprodukt kommen punktuell strengere Anwendungen zum Tragen. Alles für Ihre Sicherheit.
Ich habe mich beim Erfassen meiner Daten vertippt. Was kann ich tun?
Sie haben sich beim Namen oder beim Geburtsdatum vertippt? In diesem Fall schreiben Sie uns bitte umgehend eine E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at. Führen Sie im Betreff bitte Ihre Vertrags- bzw. Antragsnummer (beginnend mit ON) oder Ihre Polizzennummer an. Geben Sie uns bitte bekannt, was genau korrigiert werden muss. Wir bemühen uns um eine rasche Lösung. Sollte es dadurch zu Änderungen im Versicherungsschutz kommen, lassen wir Sie es umgehend wissen.
Vertragslaufzeit, Rücktritt und Schadensmeldung
Wie lange ist die Vertragslaufzeit?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem von Ihnen beantragten Versicherungsbeginn und endet mit Ablauf der beantragten Laufzeit. Nach einjähriger Vertragsdauer ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Dauer jeweils zum Ende der Versicherungsperiode unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Prämienzahlungsdauer entspricht der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Habe ich ein gesetzliches Rücktrittsrecht?
Sie haben gemäß §§ 5c VersVG und 8 FernFinG das Recht, vom Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Monat oder mehr ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen in geschriebener Form zurückzutreten. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserer Serviceline unter kundenservice@wienerstaedtische.at auf. Für Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat besteht kein Rücktrittsrecht (§ 10 Ziffer 2 FernFinG).
Die oben erwähnten gesetzlichen Bestimmungen finden Sie gesammelt auf unserer Website oder werden Ihnen auf Wunsch kostenfrei zugesandt.
Wann beginnt meine Rücktrittsfrist?
Die Rücktrittsfrist beginnt mit Vertragsabschluss, Zugang der Polizze und der Versicherungsbedingungen, der Belehrung über das Rücktrittsrecht sowie dem Zugang der Allgemeinen Informationen.
Wie kann ich einen Versicherungsfall melden?
Alle Informationen zur Meldung eines Versicherungsfalles und welche Unterlagen wir benötigen, finden Sie im Servicebereich auf unserer Website.
Kontaktmöglichkeiten
Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQ nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben, uns eine Anregung oder Beschwerde mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Betreuer:in bzw. unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 350 350 oder unter der E-Mail Adresse kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.
Ich habe keinen Internetzugang oder wünsche Beratung. Was kann ich tun?
Wenn Sie das Produkt nicht direkt im Internet kaufen können oder wollen, dann kontaktieren Sie bitte unsere Serviceline oder fordern ein Angebot auf der Website der Wiener Städtischen Versicherung an. Sollten Sie bereits eine:n Versicherungsberater:in haben, dann können Sie sich gerne direkt an diese:n wenden. Wir bieten Ihnen in jedem Fall eine Lösung.