
Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes
Die Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Kfz-Kasko-Versicherung. Sie erfahren, welche Schäden sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind.
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Was ist die Kfz-Kasko-Versicherung?
Die Kfz-Kasko-Versicherung zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug (bzw. am Fahrzeug des Versicherten). Sie können die Kfz-Kaskoversicherung zusätzlich zur verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Kfz-Kaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust Ihres Fahrzeuges.
Wir bezahlen zum Beispiel:
- notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte;
- notwendige Reparaturkosten;
- die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung;
- bei Totalschadenfall und bei Verlust den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges. Der Wiederbeschaffungswert ist jener Betrag, den Sie für ein Fahrzeug gleicher Art und im gleichen Zustand wie zur Zeit des Totalschadens oder Verlustes bezahlen müssten.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, Abnützungsschäden usw.
- Veränderungen, Verbesserungen an Ihrem Fahrzeug
- Wertminderung (Wertverlust des Fahrzeuges am Markt)
- Schäden, die Sie selbst durch Fahren unter Alkohol-, Medikamente oder Drogeneinfluss verursacht haben
- Schäden, die beim Fahren ohne Führerschein entstanden sind
- Schäden, die Sie absichtlich herbeigeführt haben
- Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, wie Autorennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, und bei Trainingsfahrten dazu
- Schäden, die mit Erdbeben, Aufruhr, inneren Unruhen und Kriegsereignissen zusammenhängen
Was sind die Kosten einer Kfz-Kasko-Versicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie uns ausgemacht (etwa jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, mittels Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von dem Preis des Autos und seiner Ausstattung laut Hersteller sowie von Marke und Type des Fahrzeuges, dem Baujahr und dem Alter des Fahrers. Abhängig ist die Prämie auch von der gewählten Variante, wie Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung und von der Höhe eines Selbstbehaltes (je höher die Selbstbeteiligung im Schadensfall, desto geringer ist die Prämie).
Was deckt die Kfz-Kasko-Versicherung?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Die Kfz-Kaskoversicherung wird von uns in unterschiedlichen Varianten angeboten, abhängig davon welche Schäden versichert/gedeckt sind:
- Teilkasko-Versicherung
- eingeschränkte Teilkasko-Versicherung
- Parkschadenkasko-Versicherung
- Vollkasko-Versicherung
In der Teilkaskoversicherung (Elementarkasko-Versicherung) ersetzen wir zum Beispiel Schäden:
- bei Diebstahl oder Raub
- bei Brand oder Explosion
- wenn das Fahrzeug auf ein einer öffentlichen Straße fährt und dabei mit einem Tier zusammenstößt.
- Bei Naturgefahren wie starkem Regen, Sturm, Hagel, Blitz, Hochwasser, Lawinen, Erdrutsch oder Mure, also wenn Steine, Schlamm, Wasser oder Schnee vom Berg herunterkommen
Bei einer Vollkaskoversicherung (Kollisionskasko-Versicherung) ersetzen wir zum Beispiel:
- alles, was in der Teilkaskoversicherung enthalten ist, sowie
- Schäden durch selbst verursachte Unfälle
- Schäden durch böse Absicht fremder Personen (Vandalismus)
- Parkschäden (wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto auf einem Parkplatz abgestellt haben, und es wird durch ein fremdes Auto beschädigt)
- Schäden mit Fahrerflucht
- Glasbruchschäden an Front-, Seiten- und Heckscheiben.
Bei Leasingfahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung häufig verpflichtend vorgeschrieben.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kundin oder Kunde?
Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung nachlesen.
Ihre wichtigsten allgemeinen Verpflichtungen:
- Die Prämien müssen so bezahlt werden, wie im Vertrag vereinbart.
- Melden Sie einen Unfall so schnell wie möglich und geben Sie dabei richtige und vollständige Informationen.
- Nehmen Sie ärztliche Hilfe und Behandlungen nach einem Unfall so schnell wie möglich in Anspruch.
- Senden Sie Formulare und Unterlagen vollständig und schnell zurück.
- Beim Lenken des Autos ist ein gültiger Führerschein erforderlich.
- Es dürfen nicht mehr Personen im Auto sein, als erlaubt.
Als Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier [Link zur Konformitätserklärung] und in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen.
Wann beginnt und wann endet die Kfz-Versicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung.
Bitte beachten Sie:
Diese Produktinformation hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu verstehen. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie weitere Fragen zur Kfz-Versicherung haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich gerne an unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 350 350 oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns, Ihr Anliegen zu lösen