Lenker- und Insassenunfall (Platzsystem 2)

Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für jeden einzelnen kraftfahrrechtlich genehmigten Platz des im Vertrag bezeichneten Fahrzeuges.

Sind im Unfallszeitpunkt mehr Personen versichert, als Plätze kraftfahrrechtlich genehmigt sind, oder mehr Plätze vorhanden als im Versicherungsvertrag angegeben, wird die Versicherungsleistung für die einzelne Person entsprechend gekürzt, unabhängig davon, wieviele Insassen beim Unfall verletzt oder getötet wurden.

Zusatzleistungen

für Sicherheitsgurte:

War der vom Unfall betroffene anspruchsberechtigte Versicherte zur Zeit des Unfalles durch einen Gurt gesichert, der im Sinne der kraftfahrrechtlichen Vorschriften typengenehmigt ist,

  • steht ihm bei einem mindestens 2-wöchigen Krankenhausaufenthalt ein Pauschalbetrag in Höhe von 2 % der für Tod und Dauerinvalidität versicherten Summe, max. aber von EUR 2.000,00 zu. Die Tage der Einlieferung ins Krankenhaus und der Entlassung daraus zählen hiebei zusammen als ein Tag.
  • erhöht sich die auf ihn entfallende Versicherungsleistung für den Todesfall und für den Fall der dauernden Invalidität um 25 %.

bei Rücktransport:

Wenn die Versicherung für Tod und/oder dauernde Invalidität genommen ist, übernimmt der Versicherer die Kosten des Rücktransportes verunfallter Personen aus dem europäischen Ausland zum Wohnsitz in Österreich, wenn der versicherten Person infolge des Unfalles eine Heimreise mit dem Fahrzeug nicht möglich ist.

Handelt es sich bei dem von einem Unfall betroffenen Versicherten um den Fahrzeuglenker, werden auch die Kosten der Rückreise der übrigen Fahrzeuginsassen zum Wohnsitz in Österreich übernommen. Im Falle eines tödlichen Unfalles werden vom Versicherer auch die Kosten der Überführung des Toten zu dessen letztem Wohnsitz in Österreich getragen. Die vorstehenden Leistungen sind für alle Insassen zusammen mit 5 % der für Todesfall und dauernde Invalidität versicherten Summen, höchstens mit EUR 4.000,00 begrenzt.

Die LenkerInnen-und Insassenunfall-Versicherung gilt subsidiär, wenn der Versicherungsnehmer als natürliche Person ein nicht unter die Versicherung fallendes Fahrzeug der gleichen Fahrzeugart lenkt und aus einer anderen Unfallversicherung kein Versicherungsschutz gewährt wird.

Das Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko ist nunmehr vom Versicherungsschutz umfasst!

 

 

 

Allg. Bedingungen für die Lenker- und Insassenunfallversicherung
 
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