Individualnachlass

Die angegebene Kfz-Haftpflichtprämie beinhaltet bereits eine Reduktion in Höhe des im Antrag ausgewiesenen, in Prozentpunkten angegebenen Individualnachlasses.

Es ist vereinbart, dass dieser Nachlass für jeden Eintritt eines Versicherungsfalles, für den der Versicherer eine Leistung erbracht hat oder für den mit einer solchen zu rechnen ist, jeweils um max. 15 Prozentpunkte reduziert werden kann, und sich die Prämie dementsprechend erhöht.

Ein reduzierter oder gänzlich entfallener Individualnachlass kann nach 3 schadensfreien Jahren wieder bis zum ursprünglich vereinbarten Umfang gewährt werden.

 

 

 

 

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